Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG — Köln · Institutionelle Kunden
Die Ausgabe für Gremien
Mandate für Organisationen und Fonds
Stiftungen, Organisationen und Fonds brauchen dokumentierte Anlagerichtlinien, ein Reporting, das zu ihren Sitzungen passt, und feste Ansprechpartner. Hier lesen Sie, wie ein solches Mandat aufgebaut ist und welche Fragen vor dem Start zu klären sind.
Breite Straße 161–167 · 50667 Köln · +49 (0)221 92012-500
Anlagerichtlinie
Ziele und Richtlinien zuerst
Bei institutionellen Mandaten steht am Anfang die Richtlinie aus Ihrem Gremium. Der Verwalter übersetzt sie in eine umsetzbare Strategie und arbeitet innerhalb dieses Rahmens.
Anlagehorizont
Wie lange soll das Vermögen wirken? Für Stiftungen zählt oft der dauerhafte Erhalt, für Fonds ein klarer Zeithorizont bis zur Auszahlung. Das bestimmt, wie ruhig oder beweglich die Strategie sein darf.
Horizont fixiert
AblaufTragbares Risiko
Welche Schwankungen kann das Gremium mittragen, ohne die Aufgabe zu gefährden? Die Antwort gehört in die Richtlinie, damit spätere Entscheidungen daran gemessen werden können.
Bandbreite
BeratungZulässige Anlageklassen
Aktien, Anleihen, Fonds und weitere Instrumente werden vorab benannt oder ausgeschlossen. So bleibt jede Umsetzung prüfbar und das Gremium behält die Deutungshoheit.
Klassenliste
MandateEinordnung für Gremien
Wie sich Verwaltung und Fondsadvisory trennen
Zur Einordnung: Martagon Family Office AG verfügt über eine Erlaubnis als Finanzportfolioverwalter, betreut private und institutionelle Anleger und bietet zusätzlich Fondsadvisory im Rahmen von Investmentfonds an. Für Sie als Gremium zählt, welche dieser Tätigkeiten im Vertrag steht und wie sie dokumentiert wird.
Klären Sie vor dem Start: Wird ein einzelnes Mandat verwaltet oder wird ein Fonds beraten? Wer trifft die Anlageentscheidung? Wie wird sie protokolliert und wem wird sie berichtet?
Reporting, das zu Gremien passt
Ein Bericht für eine Sitzung braucht mehr als Zahlen. Er zeigt die Entwicklung, erklärt Abweichungen von der Richtlinie und ordnet die Strategie in wenigen Sätzen ein.
- Rhythmus passend zu Ihren Sitzungen — quartalsweise oder halbjährlich, schriftlich vorbereitet.
- Abweichungen werden benannt und begründet, nicht erst auf Nachfrage erklärt.
- Fragen Sie vorab nach Form, Umfang und Ansprechpartner für Rückfragen.
Feste Ansprechpartner
Bei institutionellen Mandaten laufen Entscheidungen über Gremien. Wenn bei jedem Termin eine neue Person erklärt bekommen muss, worum es geht, verliert das Gremium Zeit. Deshalb gehört Kontinuität in die Vereinbarung.
Sprechen Sie vor dem Start an, wer zuständig ist und wer diese Person bei Abwesenheit vertritt. Ein fester Zweierkreis aus Betreuer und Stellvertretung hat sich in der Praxis bewährt.
Abstimmung mit externen Beratern
Institutionelle Mandate berühren rechtliche und steuerliche Fragen, etwa bei Stiftungen oder bei der Struktur von Fonds. Die HypoVereinsbank betont in diesem Zusammenhang die Koordination von Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Für Ihr Gremium ist das entlastend: Es gibt keine widersprüchlichen Empfehlungen, die Umsetzung folgt einer abgestimmten Linie. Halten Sie fest, wer die Abstimmung übernimmt und in welchem Rhythmus sie stattfindet.
Kosten und Risiken offen benannt
Kosten wirken über Jahre. Risiken gehören in den Bericht.
Wertpapieranlagen tragen Risiken: Kurse können fallen, Erträge sind nicht garantiert. Eine Berichterstattung, die nur gute Phasen zeigt, hilft einem Gremium wenig. Fragen Sie nach der Gesamtbelastung — nicht nur nach der Verwaltungsgebühr — und bestehen Sie auf einer Einordnung im Verhältnis zur Richtlinie.
Ein regulierter Anbieter legt offen, welche Vergütung für die Verwaltung anfällt und welche Kosten im Produkt selbst entstehen. Diese Frage gehört in jedes Erstgespräch.
Auswahlkriterium
Regulierung als Auswahlkriterium
Die BaFin ist in Deutschland die zentrale Finanzaufsicht, und die Erlaubnislage eines Anbieters ist ein zentrales Vertrauenskriterium. Das Wertpapierinstitutsgesetz, kurz WpIG, bildet den Rahmen für bestimmte Finanzdienstleistungen; mehrere Verwalter berufen sich auf eine Erlaubnis nach § 15 WpIG.
Brehmer & Cie. in Frankfurt etwa agiert als staatlich reguliertes Wertpapierinstitut mit Erlaubnis zur bankenunabhängigen Vermögensverwaltung nach § 15 WpIG. Für ein Gremium zählt am Ende, welche Tätigkeit konkret erlaubt ist und wie sie nachgewiesen wird.
Welche Erlaubnis liegt vor?Ansehen
Bitten Sie um die genaue Bezeichnung der Erlaubnis und um die Angabe, welche Tätigkeit sie abdeckt. Eine allgemeine Aussage zur Regulierung ersetzt diesen Nachweis nicht.
Was bedeutet das WpIG für das Mandat?Ansehen
Das Gesetz beschreibt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Dienstleistungen erbracht werden dürfen. Für das Gremium ist wichtig, ob die geplante Tätigkeit darunterfällt und wie sie vertraglich abgebildet wird.
Wann passt ein Family-Office-Modell?Ansehen
Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Die HypoVereinsbank beschreibt Family Offices als spezialisierte Einheiten für große Privatvermögen mit Strukturierung, strategischer Allokation und Nachfolgeplanung. UBS berät in Deutschland zu Single- und Multi-Family-Office-Strukturen. Für Organisationen ist die Abgrenzung eine Frage des Umfangs, nicht des Etiketts.
Vermögensverwaltung für Stiftungen einordnen
Stiftungen prüfen oft mehrere Anbieter. Achten Sie auf vergleichbare Unterlagen: Richtlinienentwurf, Berichtsmuster und Benennung der verantwortlichen Personen.
Vermögensverwaltung ansehenEin guter Gremienbericht erklärt Abweichungen frühzeitig — nicht erst, wenn das Protokoll danach fragt.
Unterlagen für den Start
Für ein institutionelles Mandat hilft eine geordnete Ausgangslage. Diese Unterlagen dienen der Einordnung, nicht der Bewertung Ihrer Organisation.
- Geltende Anlagerichtlinie — oder der letzte Beschlussstand, falls sie gerade überarbeitet wird.
- Aktuelle Vermögensübersichten — Bestände, Konten und laufende Verpflichtungen.
- Zuständigkeiten im Gremium — wer entscheidet, wer zeichnet, wer berichtet.
- Wer im ersten Termin noch nichts vorlegen möchte, kann das Gespräch trotzdem führen.
Der nächste Schritt
Wenn Sie ein institutionelles Mandat prüfen möchten, beginnen Sie mit einem Gespräch. Sie erreichen das Kölner Büro unter +49 (0)221 92012-500 oder per E-Mail an [email protected]. Im Termin werden Ziele, Richtlinien und Reporting geklärt; ein Strategievorschlag entsteht erst danach.
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Breite Straße 161–167, 50667 Köln
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Reporting für institutionelle Mandate
Strukturierte Mandate für Organisationen leben von klaren Richtlinien, verlässlichem Reporting und einer Beratung, die externe Berater einbindet. So bleibt jede Entscheidung für das Gremium nachvollziehbar.