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Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG — Köln · Institutionelle Kunden

Die Ausgabe für Gremien

Mandate für Organisationen und Fonds

Stiftungen, Organisationen und Fonds brauchen dokumentierte Anlagerichtlinien, ein Reporting, das zu ihren Sitzungen passt, und feste Ansprechpartner. Hier lesen Sie, wie ein solches Mandat aufgebaut ist und welche Fragen vor dem Start zu klären sind.

Breite Straße 161–167 · 50667 Köln · +49 (0)221 92012-500

Fassade eines Kölner Geschäftshauses im Morgenlicht
Frühes Licht in Köln — Mandate beginnen mit einer festgehaltenen Richtlinie, nicht mit einer einzelnen Anlageentscheidung.

Anlagerichtlinie

Ziele und Richtlinien zuerst

Bei institutionellen Mandaten steht am Anfang die Richtlinie aus Ihrem Gremium. Der Verwalter übersetzt sie in eine umsetzbare Strategie und arbeitet innerhalb dieses Rahmens.

Anlagehorizont

Wie lange soll das Vermögen wirken? Für Stiftungen zählt oft der dauerhafte Erhalt, für Fonds ein klarer Zeithorizont bis zur Auszahlung. Das bestimmt, wie ruhig oder beweglich die Strategie sein darf.

Horizont fixiert

Ablauf

Tragbares Risiko

Welche Schwankungen kann das Gremium mittragen, ohne die Aufgabe zu gefährden? Die Antwort gehört in die Richtlinie, damit spätere Entscheidungen daran gemessen werden können.

Bandbreite

Beratung

Zulässige Anlageklassen

Aktien, Anleihen, Fonds und weitere Instrumente werden vorab benannt oder ausgeschlossen. So bleibt jede Umsetzung prüfbar und das Gremium behält die Deutungshoheit.

Klassenliste

Mandate

Einordnung für Gremien

Wie sich Verwaltung und Fondsadvisory trennen

Verwaltung eines Mandats und Beratung zu einem Investmentfonds lösen unterschiedliche Pflichten aus. Wer ein Mandat prüft, sollte genau fragen, welche Tätigkeit übernommen wird und wo die Verantwortung liegt.

Zur Einordnung: Martagon Family Office AG verfügt über eine Erlaubnis als Finanzportfolioverwalter, betreut private und institutionelle Anleger und bietet zusätzlich Fondsadvisory im Rahmen von Investmentfonds an. Für Sie als Gremium zählt, welche dieser Tätigkeiten im Vertrag steht und wie sie dokumentiert wird.

Klären Sie vor dem Start: Wird ein einzelnes Mandat verwaltet oder wird ein Fonds beraten? Wer trifft die Anlageentscheidung? Wie wird sie protokolliert und wem wird sie berichtet?

Reporting, das zu Gremien passt

Ein Bericht für eine Sitzung braucht mehr als Zahlen. Er zeigt die Entwicklung, erklärt Abweichungen von der Richtlinie und ordnet die Strategie in wenigen Sätzen ein.

  • Rhythmus passend zu Ihren Sitzungen — quartalsweise oder halbjährlich, schriftlich vorbereitet.
  • Abweichungen werden benannt und begründet, nicht erst auf Nachfrage erklärt.
  • Fragen Sie vorab nach Form, Umfang und Ansprechpartner für Rückfragen.
Sitzungsraum für Gremiensitzungen mit vorbereiteten Unterlagen
Berichte werden so aufbereitet, dass sie in der Sitzung direkt verwendet werden können.

Feste Ansprechpartner

Bei institutionellen Mandaten laufen Entscheidungen über Gremien. Wenn bei jedem Termin eine neue Person erklärt bekommen muss, worum es geht, verliert das Gremium Zeit. Deshalb gehört Kontinuität in die Vereinbarung.

Sprechen Sie vor dem Start an, wer zuständig ist und wer diese Person bei Abwesenheit vertritt. Ein fester Zweierkreis aus Betreuer und Stellvertretung hat sich in der Praxis bewährt.

Abstimmung mit externen Beratern

Institutionelle Mandate berühren rechtliche und steuerliche Fragen, etwa bei Stiftungen oder bei der Struktur von Fonds. Die HypoVereinsbank betont in diesem Zusammenhang die Koordination von Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Für Ihr Gremium ist das entlastend: Es gibt keine widersprüchlichen Empfehlungen, die Umsetzung folgt einer abgestimmten Linie. Halten Sie fest, wer die Abstimmung übernimmt und in welchem Rhythmus sie stattfindet.

Kosten und Risiken offen benannt

Kosten wirken über Jahre. Risiken gehören in den Bericht.

Wertpapieranlagen tragen Risiken: Kurse können fallen, Erträge sind nicht garantiert. Eine Berichterstattung, die nur gute Phasen zeigt, hilft einem Gremium wenig. Fragen Sie nach der Gesamtbelastung — nicht nur nach der Verwaltungsgebühr — und bestehen Sie auf einer Einordnung im Verhältnis zur Richtlinie.

Ein regulierter Anbieter legt offen, welche Vergütung für die Verwaltung anfällt und welche Kosten im Produkt selbst entstehen. Diese Frage gehört in jedes Erstgespräch.

Auswahlkriterium

Regulierung als Auswahlkriterium

Die BaFin ist in Deutschland die zentrale Finanzaufsicht, und die Erlaubnislage eines Anbieters ist ein zentrales Vertrauenskriterium. Das Wertpapierinstitutsgesetz, kurz WpIG, bildet den Rahmen für bestimmte Finanzdienstleistungen; mehrere Verwalter berufen sich auf eine Erlaubnis nach § 15 WpIG.

Brehmer & Cie. in Frankfurt etwa agiert als staatlich reguliertes Wertpapierinstitut mit Erlaubnis zur bankenunabhängigen Vermögensverwaltung nach § 15 WpIG. Für ein Gremium zählt am Ende, welche Tätigkeit konkret erlaubt ist und wie sie nachgewiesen wird.

Welche Erlaubnis liegt vor?Ansehen

Bitten Sie um die genaue Bezeichnung der Erlaubnis und um die Angabe, welche Tätigkeit sie abdeckt. Eine allgemeine Aussage zur Regulierung ersetzt diesen Nachweis nicht.

Was bedeutet das WpIG für das Mandat?Ansehen

Das Gesetz beschreibt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Dienstleistungen erbracht werden dürfen. Für das Gremium ist wichtig, ob die geplante Tätigkeit darunterfällt und wie sie vertraglich abgebildet wird.

Wann passt ein Family-Office-Modell?Ansehen

Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Die HypoVereinsbank beschreibt Family Offices als spezialisierte Einheiten für große Privatvermögen mit Strukturierung, strategischer Allokation und Nachfolgeplanung. UBS berät in Deutschland zu Single- und Multi-Family-Office-Strukturen. Für Organisationen ist die Abgrenzung eine Frage des Umfangs, nicht des Etiketts.

Helle Steinfläche mit harter Lichtkante als ruhiger Hintergrund
Klare Kante: Erlaubnis, Zuständigkeit und Reporting werden vor dem Start schriftlich festgehalten.

Vermögensverwaltung für Stiftungen einordnen

Stiftungen prüfen oft mehrere Anbieter. Achten Sie auf vergleichbare Unterlagen: Richtlinienentwurf, Berichtsmuster und Benennung der verantwortlichen Personen.

Vermögensverwaltung ansehen

Ein guter Gremienbericht erklärt Abweichungen frühzeitig — nicht erst, wenn das Protokoll danach fragt.

Unterlagen für den Start

Für ein institutionelles Mandat hilft eine geordnete Ausgangslage. Diese Unterlagen dienen der Einordnung, nicht der Bewertung Ihrer Organisation.

  • Geltende Anlagerichtlinie — oder der letzte Beschlussstand, falls sie gerade überarbeitet wird.
  • Aktuelle Vermögensübersichten — Bestände, Konten und laufende Verpflichtungen.
  • Zuständigkeiten im Gremium — wer entscheidet, wer zeichnet, wer berichtet.
  • Wer im ersten Termin noch nichts vorlegen möchte, kann das Gespräch trotzdem führen.
Hand auf einem Stapel geschlossener Mappen bei der Mandatsvorbereitung
Geordneter Start: Richtlinie, Übersicht und Zuständigkeiten genügen für das erste Gespräch.

Der nächste Schritt

Wenn Sie ein institutionelles Mandat prüfen möchten, beginnen Sie mit einem Gespräch. Sie erreichen das Kölner Büro unter +49 (0)221 92012-500 oder per E-Mail an [email protected]. Im Termin werden Ziele, Richtlinien und Reporting geklärt; ein Strategievorschlag entsteht erst danach.

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Reporting für institutionelle Mandate

Strukturierte Mandate für Organisationen leben von klaren Richtlinien, verlässlichem Reporting und einer Beratung, die externe Berater einbindet. So bleibt jede Entscheidung für das Gremium nachvollziehbar.

Rheinufer im Winternebel mit Steinbrüstung im Vordergrund
Ruhiger Rahmen für langfristige Mandate — das Kölner Büro begleitet Stiftungen, Unternehmen und Fonds.